Flächenmobilisierung: Fehlanzeige
Vor etwas mehr als einem Jahr, konkret am 1. März 2019, traten in Vorarlberg die Raumplanungsgesetz- und die Grundverkehrsgesetz-Novelle in Kraft. Die Möglichkeiten der verdichteten Bauweise sollen – unter anderem durch ausgewiesene Verdichtungszonen mit höherer Baunutzungszahl – ausgeweitet werden. Ein weiterer Schwerpunkt war es, bereits gewidmete Flächen einer baulichen Nutzung zuzuführen. Eine erste Bilanz der neuen Paragraphen fällt ernüchternd aus. „Es wurden leider nicht mehr Flächen mobilisiert. Die Entwicklung der Grundstückspreise flacht leicht ab. Von einem Sinken kann jedoch keine Rede sein,“ meint Günther Ammann, Fachgruppenobmann der Immobilien- und Vermögenstreuhänder in Vorarlberg.
Hand in Hand mit der Novelle des Raumplanungs- und des Grundverkehrsgesetzes entstand im Ländle der „Raumbild-Aktionsplan 2020 – 2024“. Dafür priorisierte die Abteilung Raumplanung und Baurecht des Amtes der Landesregierung nach Maßgabe der verfügbaren Ressourcen etliche Projekte. Diese reichen von der Erarbeitung von Landschaftsentwicklungskonzepten über Grundlagenarbeiten für Siedlungsschwerpunkte bis hin zur Forcierung gemeindeübergreifender Einrichtungen. Weitere Beispiele stellen die Planung von interkommunalen Betriebsgebieten oder ein Leitfaden für Gründächer dar. Auch dieses Konstrukt zeigt – noch – nicht die gewünschte Wirkung, wie Ammann berichtet: „Wir hoffen, dass der ‚Raumbild-Aktionsplan 2020 – 2024‘ bald greift. Die Landesregierung muss von den Gemeinden die Umsetzung einfordern.“
Kleines, blaues Auge
Den Hintergrund bildet die Tatsache, dass es sich bei Vorarlberg um einen dynamischen Lebens- und Wirtschaftsraum handelt. Die Bevölkerungszahl wuchs innerhalb der letzten 15 Jahre um 40.000 auf rund 397.000 Menschen. Vor allem in den städtischen Gebieten im Rheintal, in den Bodensee- und Hofsteiggemeinden sowie in den meisten Talschaften werden in Zukunft noch mehr Personen leben. Dadurch werden die Anforderungen vielfältiger, aber der Raum ist nicht vermehrbar. Dementsprechend soll der Raumbild-Aktionsplan dazu beitragen, dass die nötige Abstimmung zwischen Siedlungsentwicklung und Mobilität, Wirtschaft, Tourismus, Land- und Forstwirtschaft, aber auch dem Erhalt von Natur- und Freiräumen gut gelingt.
Noch einen Punkt zeigt Ammann auf: „Die kürzlich überarbeiteten Wohnbauförderungsrichtlinien fordern von privaten Bauträgern leider unverändert viel zu rigide Auflagen. Sie dürfen 2.775 Euro Bruttoerrichtungskosten pro Quadratmeter nicht überschreiten. Das ist nicht zu bewerkstelligen. Hier werden wir weiter auf eine Änderung pochen.“ Die Covid-19-Krise meisterte der Vorarlberger Immobilienmarkt gemäß dem Fachgruppenobmann mit einem kleinen blauen Auge; Gewerbeimmobilien ausgenommen. Vor allem während der letzten Wochen war die Nachfrage gut. Nun käme wie immer um diese Jahreszeit das Sommerloch.